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Betriebliche Altersvorsorge

Döhler Hosse Stelzer

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) umfasst finanzielle Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer auf Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zur Altersvorsorge, Hinterbliebenenversorgung oder Versorgung bei Berufsunfähigkeit erbringt. Die Beiträge zur bAV setzen sich aus einem Eigenanteil des Arbeitnehmers (Entgeltumwandlung) und einem Arbeitgeberanteil zusammen. 

Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ist die Vermögensbildung im Rahmen der bAV eine der attraktivsten Vorsorgeformen für Arbeitnehmer. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV. Die Details regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz BetrAVG.

Beratung & Kontakt

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FAQ

Die wichtigsten Informationen zum Thema Betriebliche Altersvorsorge

Im Rahmen einer Entgeltumwandlung wird der mit dem Arbeitgeber vereinbarte Teil des Gehaltes für eine zusätzliche Altersversorgung genutzt. Im Lauf des Erwerbslebens werden so Vorsorgeansprüche aufgebaut, welche zum Rentenbeginn als Kapital und / oder als Rente ausgezahlt werden. Sofern die grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sind die Vorsorgeansprüche auch für den Fall eines Arbeitgeberwechsels geschützt. Der Gesetzgeber spricht hier von der sogenannten Unverfallbarkeit der Ansprüche. 

Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Dieser entspricht in etwa den eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen. 

Durch die Steuerspareffekte der Entgeltumwandlung lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge in der Regel für jeden Arbeitnehmer. Die Umwandlung von Gehalt in eine betriebliche Altersvorsorge führt zu einer Reduzierung der Steuern und Sozialabgaben. Darüber hinaus wird ein gesetzlicher Pflichtzuschuss vom Arbeitgeber gezahlt, was die Attraktivität zusätzlich erhöht. Viele Arbeitgeber gehen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus und zahlen einen höheren Zuschuss und womöglich sogar einen festen Arbeitgeberbeitrag. 

Die Auszahlung erfolgt wahlweise als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung. Da die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei eingezahlt wurden, fallen im Rentenalter Steuern und Krankenversicherungsbeiträge bei der Auszahlung des Vertrages an. Die Steuerlast im Alter ist in der Regel jedoch deutlich geringer. 

Über die betriebliche Altersvorsorge bietet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern finanzielle Leistungen unter anderem zum Aufbau der Altersvorsorge. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Umwandlung von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge. Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ist diese Vorsorgeform für Arbeitnehmer sehr attraktiv. 

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Döhler Hosse Stelzer

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